Conditions générales SocialPass et SocialScan

  1. Gegenstand

SwissHelios GmbH (nachstehend „SH“ genannt) und NewCom4 Sàrl (nachstehend „NC4u“ genannt) betreiben die Applikationen SocialPass für Gäste und SocialScan für Gastgebende. Sie erlauben es Kundendaten zu erfassen und den Tracing Organisationen der Gesundheitsbehörden zur Verfügung zu stellen. Diejenigen, die die Applikatikonen auf ein Gerät laden (Kunde/Kundin) haben sich entschieden, die Software zu nutzen, Diese Vereinbarung umfasst die Nutzung der dieser Software.

  1. Abonnement Nutzung der Applikationen

  • SocialPass wird kostenlos zur Verfügung gestellt, SocialScan mittels bezahlbaren Abonnements.
  • Der/die Kunde/Kundin erhält ein einfaches (nicht exklusives) Recht auf Nutzung der Applikationen. Dieses Recht ist nicht übertragbar.
  • Ohne vorherige schriftliche Zustimmung hat der/die Kunde/Kundin kein Recht, die Software von Dritten verwenden zu lassen oder Dritten den Zugriff darauf zu gestatten. Als Ausnahme zugelassen ist das das Verwenden von SocialScan durch mehrere Nutzende einer Firma am gleichen Standort.
  • Wird die Software nicht mehr genutzt, kann sie deinstalliert werden. Dadurch wird auch das das Nutzungsrecht hinfällig. Das Abonnement für SocialScan läuft bis zum Ende der bezahlten Abonnementsdauer weiter.
  • Die Applikationen werden ohne spezifische Anpassungen zur Verfügung gestellt. SH und NC4u können bestehende Funktionen verbessern/anpassen. Dabei werden gesetzliche Vorschriften und der Bedarf von Kunden und Kundinnen berücksichtigt.
  • Garantie und Haftung: SH und NC4u garantieren eine sorgfältige und professionelle Ausführung der Dienstleistungen. Ein völlig störungsfreier Betrieb, eine Nutzung, eine ununterbrochene Erbringung von Dienstleistungen kann jedoch nicht garantiert werden. Die beiden Anbieter werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Fehler so schnell wie möglich zu korrigieren. Jede andere Garantie ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Anbieter haften nur für direkte Schäden vorsätzlicher Fahrlässigkeit. Haftung für geringfügige Verfehlungen sowie alle Verantwortlichen für indirekte Schäden sind ausgeschlossen.
  1. Einschränkung der Nutzung der SocialScan-Anwendung

Die Nutzung der SocialScan-App ist auf die Schweiz beschränkt. Die in dieser Anwendung erhobenen Daten können ausschließlich von den zuständigen Behörden der schweizerischen Kantone für die genannten Zwecke und für die in dieser Erklärung genannten Zwecke verwendet werden, wie sie im Bundes- oder Kantonsrecht vorgesehen sind (insbesondere in Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung vom 19. Juni 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie in besonderen Situationen).

  1. Sonstiges

  • Kunden und Kundinnen nutzen die Applikationen nur im Einklang mit allen einschlägigen Rechtsvorschriften.
  • SwissHelios kann die allgemeinen Bedingungen veränderten Situationen anpassen.
  • Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen, die auf Webseiten von SwissHelios publiziert werden.

17.4.21