SocialPass – SocialScan – Datenschutzhinweis

SocialPass – SocialScan und Datenschutz

Datenschutzpolitik – SocialPass und SocialScan

  1. Zweck und Geltungsbereich dieses Dokuments

Dieses Dokument soll Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren, die bei der Nutzung unserer mobilen Geräteanwendungen SocialPass und SocialScan verwendet werden. SocialPass richtet sich an Kunden oder Besuchende von öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants und/oder Veranstaltungen (Gäste), während SocialScan den Betreibern öffentlicher Einrichtungen sowie Organisatoren von Veranstaltungen (Gastgeber) dient. Das vorliegende Dokument bezweckt auch, die Mitarbeitenden der Betreiber öffentlicher Einrichtungen sowie der Organisatoren von Veranstaltungen in Kantonen zu informieren, in denen das Erfassen der Daten der Mitarbeiter ebenfalls obligatorisch ist (z. B. im Kanton Waadt).

  1. Begriff der personenbezogenen Daten / personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf Ihre Person beziehen, wie z. B. Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.

  1. Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

NewCom4U Sàrl
Technopôle 4
CH – 3960 Sierre

Sie können Ihre Datenschutzanfragen an folgende Adresse richten: info@socialpass.ch

  1. Zweck

Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke:

  • Gastgebern zu ermöglichen, die gesetzlich auferlegten Verpflichtungen zur Sammlung und Überprüfung der Kontaktdaten zu erfüllen. In der Schweiz geht es insbesondere um Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung vom 19. Juni 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie in besonderen Situationen.
  • Den zuständigen Gesundheitsbehörden soll es ermöglicht werden, potenziell infizierte Personen zu identifizieren und zu kontaktieren, im Sinne der Artikel 33 ff. des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Pandemiegesetz).
  1. Erhobene Daten.        

5.1. SocialPass

Bei der erstmaligen Nutzung von SocialPass werden Sie aufgefordert, die Nutzungssprache, die Telefonnummer, Ihren Namen, Ihren Vornamen, die Adresse des Wohnorts und das Geburtsdatum einzugeben. Das Ausfüllen der entsprechenden Felder ist Pflicht. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse (optional) anzugeben. Bitte beachten Sie, dass Ihre Telefonnummer automatisch mit einer SMS an die Nummer überprüft wird, die Sie zuvor eingegeben haben. Diese Daten bleiben in Ihrem Telefon gespeichert und werden für die Erzeugung eines sicheren, verschlüsselten QR-Codes verwendet.

Am Eingang einer öffentlichen Einrichtung oder einer Veranstaltung können zwei Fälle auftreten, je nach Kanton, in dem Sie sich befinden, und je nach Einrichtung/Veranstaltung:

  • Sie scannen den QR-Code Ihres Gastgebers mit der SocialPass-App. Die von Ihrem Gastgeber bereitgestellten Daten werden dann mit den von Ihnen gelieferten Daten sowie den Zeitdaten des Scannens (Datum, Uhrzeit) und gegebenenfalls der Tischnummer, Besuchersektor oder anderen situationsspezifischen Datenverknüpft. Diese Daten werden auf einem oder mehreren sicheren Servern in der Schweiz gespeichert.
  • Sie zeigen Ihren QR-Code, der von der SocialPass-App generiert wird, und Ihr Gastgeber scannt ihn. Die SocialScan Applikation Ihres Gastgebers übernimmt dann die Daten, die Sie bei Ihrer ersten Nutzung von SocialPass zur Verfügung gestellt haben, verknüpft sie mit den Daten seiner Einrichtung / Veranstaltung sowie den relevanten Zeitdaten (Datum, Uhrzeit) und der Datensatz wird auf einem oder mehreren sicheren Servern in der Schweiz gespeichert. Ihr Gastgeber hat keinen Zugriff auf Ihre Daten und diese werden nicht bei ihm gespeichert.
    • Haben die zuständigen Gesundheitsbehörden dafür optiert, direkt auf die Datenbank zuzugreifen (VS, VD), dann können diese direkt auf zugreifen, sofern dies ihre Tracing Arbeit erfordert.
    • Haben die zuständigen Gesundheitsbehörden dafür optiert, direkt auf die Datenbank zuzugreifen, dann kann der Gastgeber auf Anforderung der lokalen Gesundheitsbehörde eine Liste der zu einem bestimmten Zeitpunkt anwesenden Personen herunterladen und der zuständigen Gesundheitsbehörde zustellen.

Wenn Sie SocialPass als Mitarbeiter / Mitarbeiterin eines Gastgebers verwenden (nur in Kantonen, in denen auch die Erhebung von Personaldaten erforderlich ist), scannen Sie bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende den QR-Code Ihres Arbeitgebers, der den Angestellten vorbehalten ist („TEAM“). Die von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Daten werden dann mit den von Ihnen gelieferten Daten und den Zeitdaten zum Zeitpunkt des Scannens (Datum, Uhrzeit) verknüpft und auf einem oder mehreren sicheren Servern in der Schweiz gespeichert.

SocialPass hat keine Anbindung an das GPS-System Ihres Telefons.

5.2. SocialScan

Bei der ersten Nutzung von SocialScan werden Sie aufgefordert, Ihre „Organisation“ je nach Kategorie (Restaurant, Veranstaltung, Sportveranstaltung usw.) zu registrieren und die erforderlichen Identifikationsdaten (Name der Einrichtung oder der Veranstaltung, Postanschrift, E-Mail-Adresse und Name der verantwortlichen Person) einzutragen. Bitte beachten Sie, dass ein Benutzerkonto angelegt wird.

Bei der Ankunft eines Kunden können zwei Fälle auftreten, je nachdem, welche Methode Sie anwenden:

  • Gäste Sie scannen den von Ihnen aufgelegten QR-Code mit der SocialPass-App. Die von SocialScan Nutzern bereitgestellten Daten werden dann mit den von der SocialPass gelieferten Daten des Gastes sowie den Zeitdaten des Scannens (Datum, Uhrzeit) und gegebenenfalls der Tischnummer, Besuchersektor oder anderen situationsspezifischen Daten verknüpft ergänzt. Diese Daten werden auf einem oder mehreren sicheren Servern in der Schweiz gespeichert.
  • Sie scannen den QR-Code, der von der SocialPass-App des Gastes generiert wurde. Ihre SocialScan Applikation übernimmt dann die Daten, die on SocialPass zur Verfügung gestellt werden, verknüpft sie mit den Daten Ihrer Einrichtung / Veranstaltung sowie den relevanten Zeitdaten (Datum, Uhrzeit) und der Datensatz wird auf einem oder mehreren sicheren Servern in der Schweiz gespeichert. Sie haben keinen Zugriff auf die Gäste- und Besuchsdaten und diese werden nicht bei Ihnen gespeichert.
    • Haben die zuständigen Gesundheitsbehörden dafür optiert, direkt auf die Datenbank zuzugreifen (VS, VD), dann können diese direkt auf zugreifen, sofern dies ihre Tracing Arbeit erfordert.
    • Haben die zuständigen Gesundheitsbehörden dafür optiert, direkt auf die Datenbank zuzugreifen, dann kann der Gastgeber auf Anforderung der lokalen Gesundheitsbehörde eine Liste der zu einem bestimmten Zeitpunkt anwesenden Personen herunterladen und der zuständigen Gesundheitsbehörde zustellen. Sie verpflichten sich, diese Liste nicht zu speichern, auszudrucken, anderen zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zu verwenden.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern die Speicherung ihrer Daten zu ermöglichen, sofern Ihre Gesundheitsbehörden dies fordern und zulassen. Ihre Mitarbeiter werden über die Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch dieses Dokument informiert, dem sie vor der erstmaligen Nutzung der SocialPass-Anwendung zustimmen müssen.

  1. Ihre Rechte

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf persönliche Daten, die Sie betreffen:

  • Recht auf Zugang / Recht auf Information über die Datenverarbeitung
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung der Daten
  • Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung, wenn diese zur Verarbeitung Ihrer Daten erforderlich ist

Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von SocialPass und SocialScan freiwillig ist und daher ihrer Zustimmung bedarf. Die Erfassung und Bereitstellung Ihrer Daten an das zuständige staatliche Gesundheitsamt ist jedoch eine rechtliche Verpflichtung, und Sie können sich diesen Verarbeitungen, die nicht Ihrer Zustimmung unterliegen, nicht widersetzen. Wenn Sie SocialPass und/oder SocialScan nicht mehr verwenden möchten, genügt es, die App deinstallieren, die Sie nicht mehr verwenden möchten (siehe Ziff. 7 unten). Sie haben dann die Verpflichtung, die Daten manuell oder mit anderen Mitteln zur Verfügung zu stellen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten zu erfüllen.

Wenn sie eine der beiden Applikationen SocialPass oder SocialScan deinstallieren, so wird dies keine Auswirkung auf gemäss untenstehendem Artikel 7 bereits in der Datenbank registrierten Besuchsdaten haben. Diese stehen den zuständigen kantonalen Behörden während noch höchstens 14 Tagen zur Verfügung.

  1. Vorratsspeicherung von Daten

Alle Ihre Daten werden während der gesamten Verarbeitung streng vertraulich und sicher aufbewahrt.

Die Daten, die Sie bei der erstmaligen Nutzung der SocialPass App zur Verfügung gestellt haben, werden nur auf Ihrem Mobilgerät gespeichert, und zwar für die gesamte Dauer, in der die Anwendung installiert bleibt. Sie werden im Falle einer Deinstallation der Anwendung endgültig gelöscht. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, SocialPass und/oder SocialScan zu deinstallieren.

Die Daten, die durch das Scannen des QR-Codes (siehe oben Abschnitt 5) erfasst wurden, werden zentral auf nationaler Ebene auf einem oder mehreren sicheren Servern in der Schweiz gespeichert. Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung vom 19. Juni 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie in besonderen Situationen werden sie in verschlüsselter Form (256-Bit-Schlüssel) für einen Zeitraum von höchstens 14 Tagen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Frist von 14 Tagen werden Ihre Daten gelöscht. Der Betreiber der öffentlichen Einrichtung oder der Organisator der Veranstaltung hat keinen Zugang zu diesen Daten.

  1. Weitergabe Ihrer Daten an Dritte

Berechtigte Gesundheitsbehörden können auf die auf einem oder mehreren sicheren Servern gespeicherten Daten zugreifen (Daten, die durch das Scannen generiert wurden). Nach Angaben der Gesundheitsbehörde kann dieser Zugriff erfolgen, indem diese Daten direkt der zuständige Dienststelle zur Verfügung gestellt werden oder indem diese Daten an den Betreiber der öffentlichen Einrichtung oder an den Organisator der Veranstaltung weitergeleitet werden, dem es dann obliegt, Ihre Daten an die zuständige Kantonsdienststelle weiterzuleiten und deren Vernichtung nach 14 Tagen sicherzustellen. In letzterem Fall übernehmen wir keine Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Betreiber der öffentlichen Einrichtung oder durch die Organisatoren der Veranstaltung.

Die auf Ihrem Handy gespeicherten Daten werden niemals an Dritte weitergegeben.

Der Zugang der zuständigen Gesundheitsdienststelle ist vollständig gesichert und kontrolliert. Es erfordert einen verschlüsselten Zugangsschlüssel und eine doppelte Autorisierung.

Es werden keine Daten zu unseren Gunsten verkauft oder verwendet.

  1. Änderung dieser Erklärung

Wir behalten uns das Recht vor, diese Erklärung jederzeit zu ändern, unter Vorbehalt der gesetzlichen Bestimmungen, unter Berücksichtigung der Fristen und der Art der Speicherung sowie des Zwecks der Verarbeitung, die sich mit Gesetzesänderungen entwickeln können. Die Änderungen werden durch Anzeige auf der App mitgeteilt. Sie treten in Kraft, sobald sie vom Nutzer (Kunde, Gastgeber oder Mitarbeiter) genehmigt werden.

Version vom 15.4.21